Beratungspaket für Hausverwaltungen
Wenn Rechtsfragen bei Ihnen regelmäßig anfallen, ist die Abrechnung im Einzelfall der teuerste Weg — nicht wegen der Gebühren, sondern wegen der Zeit, die zwischen Frage und Antwort vergeht. Das Beratungspaket ist eine feste monatliche Vereinbarung mit einem Kontingent an Beratung und Prüfung.
Rückmeldung innerhalb eines Werktages. Bei Fristsachen früher — dafür ist der Telefonweg da.
Wofür es gedacht ist
- Der Abrechnungslauf bringt Einwendungen zurück, gehäuft und gleichartig.
- Ein Mieterverein schreibt für mehrere Mieter desselben Objekts.
- Sie haben einen Bestand übernommen, in dem der Vorverwalter Fristen versäumt hat.
- Der Eigentümer fragt, warum etwas nicht bemerkt wurde.
- Eine Objektbetreuung fällt aus und Vorgänge bleiben liegen.
- Eine Rechtsfrage tritt im ganzen Bestand auf und soll einmal geklärt werden.
So funktioniert das Paket
Sie zahlen eine feste Monatspauschale und bekommen dafür ein Stundenkontingent, das Sie im Monat frei einsetzen — für Beratung am Telefon, die Prüfung von Abrechnungen oder Schreiben an Mieter. Je größer das Kontingent, desto niedriger der Preis je Stunde. Brauchen Sie in einem Monat mehr, rechne ich jede weitere Stunde einzeln zu 200 € ab; Sie müssen nicht in die nächste Stufe wechseln.
| Stufe | Enthalten je Monat | Pauschale | Je Stunde |
|---|---|---|---|
| Klein | 1 Stunde Beratung; dazu Kurzanfragen per E-Mail ohne Prüfung von Unterlagen | 200 € | 200 € |
| Mittel | 3 Stunden, zum Beispiel die Prüfung von bis zu fünf Abrechnungen | 450 € | 150 € |
| Groß | 6 Stunden laufende Betreuung mit Vorrang bei der Bearbeitung | 900 € | 150 € |
| Jede weitere Stunde | Einzelabrechnung, in jeder Stufe | 200 € | 200 € |
Alle Beträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Was das kostet
Was nicht enthalten ist
Das Paket deckt Beratung und Prüfung. Die Vertretung gegenüber Dritten und jede gerichtliche Tätigkeit werden gesondert nach dem RVG abgerechnet. Das ist keine Einschränkung im Kleingedruckten, sondern die Grenze, die das Gesetz zieht.
Nicht verbrauchte Stunden verfallen zum Monatsende. Sie werden nicht übertragen und nicht erstattet. Wenn Ihr Bedarf stark schwankt, ist die kleine Stufe mit gelegentlicher Einzelabrechnung wahrscheinlich günstiger als die große — das rechne ich Ihnen vorher aus, statt Ihnen die größere zu verkaufen.
Liegt eine Honorarvereinbarung über der gesetzlichen Vergütung, erstattet die unterlegene Gegenseite im gerichtlichen Verfahren nur die Sätze nach dem RVG; die Differenz trägt der Mandant. Was das kostet
Wie die Zusammenarbeit läuft
Ein Ansprechpartner. Sie sprechen mit mir. Es gibt kein Sekretariat, das Ihre Frage weiterreicht, und keinen wechselnden Bearbeiter.
Vertretung bei Abwesenheit. Bin ich länger nicht erreichbar, sorge ich für eine Vertretung — als Einzelanwalt bin ich dazu ohnehin verpflichtet (§ 53 Abs. 1 BRAO). Laufende Mandate unterrichte ich vorab per E-Mail darüber, wer es ist.
Konfliktprüfung vor jeder Annahme. Geprüft wird über Objektadresse, Vermieter und Verwalter — nicht nur über den Namen des Mandanten. Ergibt die Prüfung eine Berührung mit einem laufenden Mandat, sage ich ab.
Laufzeit und Kündigung. Das Paket läuft zunächst drei Monate. Danach können Sie es mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen, ohne Angabe von Gründen; ein Wechsel der Stufe ist zum selben Termin möglich.
Nächster Schritt
Verwaltungen entscheiden das im Gespräch, nicht über ein Formular. Rufen Sie an — zwanzig Minuten genügen, um zu klären, ob und welche Stufe passt.