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Rechtsanwalt · Frankfurt am Main

Über mich

Ich bin Volljurist und seit dem 24. September 2026 als Rechtsanwalt zugelassen, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.

Zahid Akcay, Rechtsanwalt, an seinem Schreibtisch
Gebiete
Mietrecht und Strafrecht
Mandanten
Im Mietrecht Vermieter und Verwaltungen, in der Abrechnungsprüfung auch Mieter; im Strafrecht Beschuldigte und Geschädigte
Herkunft
Gewerbliches Mietrecht bei Skadden Arps und Clifford Chance; Strafstation, Landgericht und Staatsanwaltschaft im Referendariat
Kammer
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Erreichbar
Sie sprechen mit mir, nicht mit einem Sekretariat

In allen Kanzleien, in denen ich vor der Zulassung gearbeitet habe, lag mein Arbeitsgebiet im Immobilienrecht. Studiert habe ich von 2018 bis 2023 an der Philipps-Universität Marburg. Von Oktober 2023 bis April 2024 war ich wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Skadden Arps, von Mai 2024 bis Mai 2026 Rechtsreferendar am Oberlandesgericht Frankfurt am Main — mit Stationen bei Clifford Chance, als Referendar und als wissenschaftlicher Mitarbeiter, und bei von Bilaw Abogados in Bogotá. Bei Skadden Arps und Clifford Chance lag meine Arbeit im gewerblichen Mietrecht. Das Strafrecht kenne ich aus dem Referendariat an drei Stellen: aus der Strafstation beim Strafrichter am Amtsgericht Frankfurt am Main, als Protokollführer am Landgericht und als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft.

Wer Mietverträge über gewerbliche Flächen entworfen und verhandelt hat, kennt die Stellen, an denen ein Vertrag später auseinanderfällt: die Umlagevereinbarung, den Verteilerschlüssel, die Regelung zu Instandhaltung und Instandsetzung. Im Wohnraummietrecht sind die Beträge kleiner und die Schutzvorschriften enger. Die Fehler sind dieselben.

Zwei Gebiete

Ich arbeite im Mietrecht und im Strafrecht. Beides sind Gebiete, in denen ich gearbeitet habe, bevor sie auf dieser Seite standen: das Mietrecht in den Kanzleien vor der Zulassung, das Strafrecht in den Stationen des Referendariats — beim Strafrichter, im Sitzungssaal des Landgerichts und für die Staatsanwaltschaft. Beide Gebiete bewegen sich, und beide verfolge ich. Was in keines von beiden fällt, sage ich Ihnen im ersten Gespräch.

Beide Seiten, nie dasselbe Objekt

Ich arbeite im Mietrecht auf beiden Seiten: für Vermieter und Verwaltungen — und in der Abrechnungsprüfung auch für Mieter. Für dasselbe Objekt gilt das nie. Vor jeder Annahme prüfe ich Objektadresse, Vermieter und Verwalter gegen den laufenden Bestand und sage bei einer Berührung ab.

Für Ihre Abrechnung heißt das: Ich kenne die Einwendungen, die darauf zukommen, bevor sie kommen.

Wie ich arbeite

Sie sprechen mit mir. Es gibt kein Sekretariat, das Ihre Frage weiterreicht, und keinen wechselnden Bearbeiter. Auf Anfragen antworte ich innerhalb eines Werktages; wenn eine Frist läuft, rufen Sie besser an.

Bin ich länger nicht erreichbar, sorge ich für eine Vertretung. Dazu bin ich als Einzelanwalt ohnehin verpflichtet (§ 53 Abs. 1 BRAO) — laufende Mandate unterrichte ich vorab per E-Mail, wer es ist.

Was ich nicht mache

Ich nehme nicht jedes Mandat an. Wenn ich Ihre Sache für aussichtslos halte, sage ich das im ersten Gespräch. Und wenn sie bei jemand anderem besser aufgehoben ist, sage ich auch das.