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Leistung

Mietvertrag und Vertragsgestaltung

Die meisten Mietrechtsstreitigkeiten werden nicht vor Gericht entschieden, sondern beim Vertragsschluss. Ich prüfe Ihren Vertrag auf die Klauseln, die vor Gericht nicht halten, und entwerfe Verträge, die auch dann tragen, wenn es ernst wird.

Füllfederhalter an der Unterschriftszeile eines Vertrags
Foto: Pixabay

Wann Sie mich brauchen

Worum gestritten wird

Wie ich vorgehe

  1. Die Klauseln, die regelmäßig fallen

    Schönheitsreparaturen sind der Klassiker: Starre Fristen halten nicht, und wer unrenoviert übergibt und die Renovierung ohne angemessenen Ausgleich abwälzt, hat die Klausel verloren. Daneben stehen Quotenabgeltung, Kleinreparaturen ohne Höchstgrenze und Endrenovierungspflichten.

    Und hier liegt die Falle: Eine unwirksame Klausel wird nicht durch eine mildere ersetzt. Sie fällt ersatzlos weg, und es gilt das Gesetz — bei den Schönheitsreparaturen heißt das, dass die Erhaltungspflicht bei Ihnen bleibt (§ 535 BGB). Eine zu weit gefasste Klausel ist deshalb schlechter als eine vorsichtige (§ 307 BGB).

  2. Die Betriebskostenumlage

    Umgelegt werden darf nur, was vereinbart ist (§ 556 Abs. 1 BGB). Ein Verweis auf den Katalog der Betriebskostenverordnung genügt in der Regel; „sonstige Betriebskosten” tragen nur, wenn sie konkret benannt sind. Diese eine Zeile im Vertrag entscheidet später über jede Abrechnung.

  3. Die Schriftform bei längerer Bindung

    Ein Mietvertrag über mehr als ein Jahr, der nicht der Schriftform genügt, gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist ordentlich kündbar (§ 550 BGB). Bei Nachträgen und Anlagen wird das regelmäßig übersehen — mit dem Ergebnis, dass die gewollte Bindung nicht besteht.

  4. Miethöhe und Anpassung

    Staffelmiete und Indexmiete sind zulässig, aber formgebunden (§§ 557a, 557b BGB). Die Kaution ist auf drei Nettokaltmieten begrenzt (§ 551 BGB). Und in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten bei Neuvermietung die §§ 556d ff. BGB — für Frankfurt am Main nach der Hessischen Mieterschutzverordnung, derzeit befristet bis zum 25. November 2026.

  5. Für Bestände: ein Muster statt vieler Verträge

    Wenn Sie mehrere Einheiten vermieten, lohnt sich ein geprüftes Muster mehr als die Prüfung im Einzelfall. Einmal erstellt, trägt es jede Neuvermietung — und Sie wissen bei jeder Abrechnung, was im Vertrag steht.

Was gilt

Punkt Regel
Schriftform bei Bindung über ein Jahr
§ 550 BGB
sonst unbestimmte Zeit, ordentlich kündbar
Kaution
§ 551 BGB
höchstens drei Nettokaltmieten
Betriebskosten
§ 556 Abs. 1 BGB
nur umlegbar, wenn vereinbart
Abweichung von den Kündigungsfristen zum Nachteil des Mieters
§ 573c Abs. 4 BGB
unwirksam

Was das kostet

Die Prüfung eines bestehenden Vertrags ist meist in einer Stunde erledigt. Ein Muster für einen Bestand kostet mehr, wird aber einmal bezahlt und viele Male verwendet — das ist die Position, bei der sich das Beratungspaket am schnellsten rechnet.

Liegt eine Honorarvereinbarung über der gesetzlichen Vergütung, erstattet die unterlegene Gegenseite nur die Sätze nach dem RVG; die Differenz tragen Sie selbst. Was das kostet

Nächster Schritt

Schicken Sie mir den Vertrag, den Sie verwenden. Eine erste Einschätzung, ob er trägt, bekommen Sie ohne großen Aufwand.