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Leistung

Mieterhöhung und Modernisierung

Eine Mieterhöhung scheitert selten an der Höhe und fast immer an der Begründung. Ich prüfe, wie weit Sie gehen können, und formuliere das Verlangen so, dass es einer Prüfung standhält — oder sage Ihnen, dass der Zeitpunkt noch nicht da ist.

Sanierte Stuckfassade eines Gründerzeithauses
Foto: Wolfgang Weiser

Wann Sie mich brauchen

Worum gestritten wird

Wie ich vorgehe

  1. Zuerst die Vorfrage: dürfen Sie überhaupt?

    Die Miete muss zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens seit fünfzehn Monaten unverändert sein (§ 558 Abs. 1 BGB). Und sie darf sich in drei Jahren um höchstens zwanzig Prozent erhöhen; in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sind es fünfzehn (§ 558 Abs. 3 BGB). Frankfurt am Main ist in der Hessischen Mieterschutzverordnung als solches Gebiet bestimmt, derzeit befristet bis zum 25. November 2026. Die Verordnung ist gerichtlich in Frage gestellt worden; ob sie zum Stichtag Ihrer Erhöhung Bestand hat, prüfe ich für Ihr Objekt.

  2. Dann die Begründung

    Das Gesetz lässt vier Wege zu (§ 558a BGB): den Mietspiegel, eine Auskunft aus einer Mietdatenbank, ein Sachverständigengutachten oder drei Vergleichswohnungen. Für Frankfurt ist der Mietspiegel in aller Regel der günstigste und belastbarste Weg — derzeit der qualifizierte Mietspiegel 2026 (§ 558d BGB), gültig bis zum 31. Mai 2028.

    Drei Vergleichswohnungen sind der Weg, der am häufigsten schiefgeht: Sie müssen benennbar, vergleichbar und nachprüfbar sein.

  3. Bei Modernisierung: die andere Rechnung

    Nach einer Modernisierung dürfen acht Prozent der aufgewendeten Kosten auf die Jahresmiete umgelegt werden (§ 559 BGB). Erhaltungsaufwand gehört herausgerechnet — das ist der Punkt, an dem die meisten Erhöhungen zusammenfallen. Zusätzlich darf die monatliche Miete innerhalb von sechs Jahren um höchstens drei Euro je Quadratmeter steigen, bei einer Ausgangsmiete unter sieben Euro je Quadratmeter um höchstens zwei Euro; für den Einbau einer Heizungsanlage gilt eine eigene Grenze von fünfzig Cent (§ 559 Abs. 3a BGB).

    Die Maßnahme ist drei Monate vorher anzukündigen, in Textform und mit Angaben zu Art, Umfang, Dauer und zu erwartender Mieterhöhung (§ 555c BGB). Eine Ankündigung, die diese Angaben nicht enthält, kostet Sie später die Duldung.

  4. Und wenn nicht zugestimmt wird

    Ihr Mieter hat bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit, zuzustimmen. Danach haben Sie drei Monate, um auf Zustimmung zu klagen (§ 558b BGB). Diese zweite Frist wird häufig übersehen — sie läuft still ab, und dann beginnt alles von vorn.

Was wann abläuft

Vorgang Frist
Miete muss unverändert sein, bevor erhöht werden darf
§ 558 Abs. 1 BGB
15 Monate
Kappungsgrenze, in Verordnungsgebieten 15 Prozent
§ 558 Abs. 3 BGB
20 % / 3 Jahre
Zustimmung Ihres Mieters
§ 558b BGB
Ende 2. Monat
Zustimmungsklage danach
§ 558b BGB
3 Monate
Ankündigung einer Modernisierung, in Textform
§ 555c BGB
3 Monate

Was das kostet

Ein Erhöhungsverlangen zu prüfen und zu formulieren ist meist in zwei bis drei Stunden erledigt. Bei mehreren Einheiten im selben Haus sinkt der Aufwand je Einheit deutlich — dafür ist das Beratungspaket gedacht.

Liegt eine Honorarvereinbarung über der gesetzlichen Vergütung, erstattet die unterlegene Gegenseite nur die Sätze nach dem RVG; die Differenz tragen Sie selbst. Was das kostet

Nächster Schritt

Rufen Sie an mit der aktuellen Miete, der Wohnfläche und dem Datum der letzten Erhöhung. Mehr brauche ich für eine erste Einschätzung nicht.